KLASSE A1, LEISTUNGSBEGRENZT, EINSCHLUSS DER KLASSE AM

 

Fahrzeug: Leichtkrafträder bis max. 125 ccm, max. 11 KW, max. 0,1 kW/ kg,
dreirädige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern, Hubraum von  mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren, bbH von mehr als 45 km/h, Leistung bis 15 kw
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen, Personalausweis oder Meldebescheinigung erforderlich

KLASSE A2, LEISTUNGSBEGRENZT, EINSCHLUSS DER KLASSEN AM UND A1

 

Fahrzeug: Krafträder bis max. 35 KW (48 PS), max. 0,2 kW/kg
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung (bei Ersterwerb): in Theorie und Praxis

bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 keine weitere Ausbildung vorgeschrieben
Prüfung: in Theorie und Praxis

bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung
Erfordert: Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen

KLASSE A, OHNE LEISTUNGSBEGRENZUNG, EINSCHLUSS DER KLASSEN AM, A1 UND A2

 

Fahrzeug: Krafträder über 45 km/h, über 35 kW, mehr als 0,2 kW/kg,
dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW, mehr als 50 ccm
Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg (Krafträder), 21 Jahre (dreirädrige Kfz)
Ausbildung: in Theorie und Praxis

bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 keine weitere Ausbildung vorgeschrieben
Prüfung: in Theorie und Praxis

bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische Prüfung
Erfordert: Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen

KLASSE B

 

Fahrzeug: Kraftfahrzeuge bis max. 3.500 kg zulässiges Gesamtmasse und Anhänger bis max. 750 kg zulässiger Gesamtmasse, bis max. 8 Sitzplätze + Fahrersitz, Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim begleitedem Fahren)
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen

KLASSE B (BEGLEITENDES FAHREN)

 

Mindestalter: 17 Jahre (bei Antragstellung 16 1/2 Jahre)

Ausbildung und Prüfung in Theorie und Praxis

Theorieprüfung: 3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres möglich

Praxisprüfung: 1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres möglich

Besonderheiten: Bearbeitung des Führerscheinantrages durch Behörde nur mit Begleitperson möglich.

 

Begleitperson:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B
  • bei Erteilung Prüfauftrag maximal 3 Punkte im VZR Flensburg
  • Anzahl der Begleitperson unbegrenzt
  • Bei der Begleitperson gilt die 0,5 Promille- Grenze

 

Aushändigung des Führerscheines BF 17 nach bestandener praktischer Prüfung erfolgt ohne Passbild. Gültigkeit des Führerscheins BF 17 bis 3 Monate nach 18. Geburtstag- danach Umtausch in Kartenführerschein zwingend erforderlich!

 

KLASSE B MIT SCHLÜSSELZAHL 96

 

Fahrzeug: Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wobei die Summe der Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger größer ist als 3.500 kg, aber nicht größer als 4.250 kg
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim begleitedem Fahren)
Vorbesitz: Klasse B oder Klasse B beantragt
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: keine, nach bescheinigter Ausbildung erfolgt der Eintrag der Schlüsselzahl 96 in den Führerschein

KLASSE BE

 

Fahrzeug: Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger (auch Sattelanhänger) bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse und mehr als 750 kg Masse des Anhängers
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim begleitedem Fahren)
Ausbildung: nur Praxis
Prüfung: nur Praxis
Erfordert: Vorbesitz Klasse B oder Klasse B beantragt, Passbild, Sehtest

Klasse B Schlüsselzahl 78:

  • Fahrerlaubnis Klasse B mit Schlüsselzahl 78 wird beantragt
  • normale theoretische Ausbildung und Prüfung Klasse B
  • praktische Ausbildung und Prüfung auf einem PKW mit Automatikgetriebe
  • Fahrerlaubnis Klasse B mit Schlüsselzahl 78 berechtigt zum führen von Kfz bis 3,5t zulässigem Gesamtgewicht nur mit Automatikgetriebe

 

Klasse B Schlüsselzahl 197:

  • Fahrerlaubnis Klasse B mit Schlüsselzahl 197 wird beantragt
  • normale theoretische Ausbildung und Prüfung Klasse B
  • praktische Ausbildung auf einem PKW mit Automatikgetriebe
  • mindestens 10 Fahrstunden innerhalb der praktischen Ausbildung auf einem PKW mit Schaltgetriebe
  • eine mindestens 15minütige Fahrt als Kompetenztest zum Nachweis "zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Fahrzeuges der Klasse B mit Schaltgetriebe"
  • praktische Prüfung auf einem PKW mit Automatikgetriebe
  • Fahrerlaubnis Klasse B mit Schlüsselzahl 197 berechtigt zum führen von Kfz bis 3,5t zulässigem Gesamtgewicht mit Schalt oder Automatikgetriebe